Marika Tändler-Walenta: In Zeiten, in denen Demokratie in Frage gestellt wird, muss auch das Petitionswesen gestärkt werden

Peti­tio­nen sind ein zen­trales Mit­tel der poli­tis­chen Beteili­gung. Die geset­zlichen Regelun­gen müssen allerd­ings mod­ernisiert wer­den. Die Links­frak­tion macht dazu per Geset­zen­twurf Vorschläge (Druck­sache 7/13745). Dazu hörte der Recht­sauss­chuss heute Sachver­ständi­ge. Mari­ka Tändler-Walen­ta, Obfrau im Peti­tion­sauss­chuss, stellte anschließend die Vorschläge der Links­frak­tion vor. Bei der Pressekon­ferenz war der Bun­desvor­sitzende von Mehr Demokratie e. V., Ralf-Uwe Beck, zu Gast. Tändler-Walen­ta erk­lärt:

 

„Peti­tio­nen bieten die Möglichkeit, am demokratis­chen Prozess teilzunehmen und Vorschläge einzubrin­gen. Das par­la­men­tarische Sys­tem lebt von diesen Impulsen. Dazu muss der Ein­fluss der Bürg­erin­nen und Bürg­er allerd­ings wahrnehm­bar sein. Sach­sens Peti­tion­srecht ist mehr als 30 Jahre alt und hin­ter gesellschaftlichen wie tech­nol­o­gis­chen Entwick­lun­gen hoff­nungs­los zurück­ge­blieben. ‚Wir wer­den Bürg­er­an­liegen trans­par­enter gestal­ten’, ver­sprachen CDU, Grüne und SPD 2019. Dieser Ankündi­gung fol­gten keine Tat­en. In Zeit­en, in denen die Demokratie in Frage gestellt wird, müssen auch Peti­tio­nen als demokratis­ches Instru­ment gestärkt wer­den. Bish­er gehen noch immer viele Bürg­erin­nen und Bürg­er davon aus, dass Peti­tio­nen kaum Erfolg ver­sprechen. Wir möcht­en, dass das Ver­fahren trans­par­enter, öffentlich­er, nieder­schwelliger und gemäß der UN-Behin­derten­recht­skon­ven­tion bar­ri­ere­frei wird.

 

Es gibt bish­er kaum geset­zliche Regelun­gen zum Peti­tionsver­fahren, son­dern die Grund­sätze des Peti­tion­sauss­chuss­es bilden dessen Rah­men. Diese Vor­gaben sind viel zu restrik­tiv. Wir wollen die Möglichkeit­en erweit­ern. Alle sollen Peti­tio­nen vor­brin­gen kön­nen– deshalb sollen sie auch in Brailleschrift, mündlich oder gebär­den­sprach­lich ein­gere­icht wer­den kön­nen, wie in Hes­sen oder Thürin­gen. Wir wollen zudem die Dig­i­tal­isierung nutzen: Der Land­tag muss Online-Peti­tio­nen ermöglichen, wie der Bun­destag es schon 2005 getan hat. Eine öffentliche Online-Plat­tform soll Debat­ten ermöglichen. Den Schutz per­so­n­en­be­zo­gen­er Dat­en wollen wir eben­so regeln wie das Ver­fahren zu Massen- und Sam­melpe­ti­tio­nen. Zudem schla­gen wir vor, dass die Staat­sregierung bin­nen vier Wochen nach der Ein­re­ichung zu ein­er Peti­tion dazu Stel­lung nehmen muss, in Eil­fällen bin­nen sieben Tagen. Auch bestand­skräftige Ver­wal­tungsentschei­dun­gen sollen Gegen­stand ein­er Peti­tion sein kön­nen. Wird der Staat­sregierung eine Eingabe über­wiesen, so muss sie den Land­tag inner­halb von sechs Wochen schriftlich darüber informieren, was sie ver­an­lasst hat.

 

Außer­dem soll der Peti­tion­sauss­chuss Geld für einen Härte­fall­fonds bekom­men. Damit soll er Petentin­nen und Peten­ten helfen kön­nen, die unver­schuldet in eine beson­dere wirtschaftliche Not­lage ger­at­en sind. Die Unter­stützung muss geeignet sein, die Fol­gen für die Betrof­fe­nen mildern zu kön­nen. Im Gegen­satz zu anderen Bun­deslän­dern hat der säch­sis­che Auss­chuss immer noch keine Möglichkeit, solche Zuschüsse zu gewähren!”