Marika Tändler-Walenta: Immer mehr Kommunen müssen die Kita-Elternbeiträge erhöhen – Sachsen muss wie viele andere Bundesländer Entlastung schaffen!

Auch im Land­kreis Bautzen müssen zahlre­iche Kom­munen wegen Geld­man­gels höhere Eltern­beiträge für die Kita-Betreu­ung ver­lan­gen. Die Liste der betrof­fe­nen Kom­munen in Sach­sen wird immer länger. Während elf der 16 Bun­deslän­der ganz oder teil­weise auf Kita-Gebühren verzicht­en, sind Schritte in diese Rich­tung in Sach­sen nicht erkennbar. Die Links­frak­tion fordert (Druck­sache 7/14316) ein Konzept zur schrit­tweisen Abschaf­fung der Eltern­beiträge. Dazu sagt Mari­ka Tändler-Walen­ta, Sprecherin für Kindertagesstät­ten:

 

„Der Verzicht auf die Kita-Gebühren ist eine Frage der Pri­or­itätenset­zung. Die Mehrheit der Bun­deslän­der hat – aus guten Grün­den – diese Pri­or­ität für sich geset­zt. Sach­sens Regierung aber hält weit­er eis­ern an den Eigenan­teilen fest, trotz der all­ge­meinen Teuerung und obwohl in Sach­sen beson­ders viele Eltern für ihre Arbeit schlecht bezahlt wer­den. Wir wollen, dass Sach­sen sich endlich in Rich­tung Ent­las­tung auf den Weg macht und dafür ein Konzept mit konkreten Zwis­chen­schrit­ten entwick­elt. So lassen sich wie in anderen Län­dern Betreu­ungs­jahre oder Alters­grup­pen beitrags­frei stellen oder die Beiträge pauschal absenken. Dazu muss der Freis­taat seine Zuschüsse an die Kom­munen häu­figer anpassen.

 

Es ist nicht hin­nehm­bar, dass die neun­stündi­ge Betreu­ung eines Krip­penkindes mancherorts inzwis­chen mehr als 300 Euro kostet – die Verpfle­gungskosten kom­men hinzu. Auch das Essen­geld muss per­spek­tivisch abgeschafft wer­den.”

 

Hin­ter­grund 

 

Ab dem 1. August 2024 müssen die Eltern in Bran­den­burg keine Beiträge mehr für die Kita-Betreu­ung zahlen. Nur Baden-Würt­tem­berg, Bay­ern, Saar­land, Sach­sen und Schleswig-Hol­stein ver­lan­gen noch Beiträge, jedoch bezuschussen Bay­ern und Schleswig-Hol­stein die Eltern­beiträge mit bis zu 100 Euro je Monat und Kind. In Sach­sen-Anhalt ent­fall­en die Beiträge für Geschwis­terkinder, auch dann, wenn ein älteres Kind den Hort besucht. In Thürin­gen dür­fen in den let­zten 24 Monat­en vor Schulein­tritt keine Eltern­beiträge mehr erhoben wer­den, in Nor­drhein-West­falen sind die let­zten bei­den Betreu­ungs­jahre vor Schulein­tritt beitrags­frei. Bre­men, Hes­sen und Nieder­sach­sen ver­lan­gen ab dem vol­len­de­ten drit­ten Leben­s­jahr keine Beiträge mehr, Rhein­land-Pfalz stellt die Betreu­ung ab dem vol­len­de­ten zweit­en Leben­s­jahr beitrags­frei. Ham­burg verzichtet bei ein­er täglichen Betreu­ungszeit von fünf Stun­den gän­zlich auf Beiträge, in Berlin und Meck­len­burg-Vor­pom­mern gibt es generell keine Eltern­beiträge mehr.