Polizeigewalt gegen Fußballfan: Körperverletzung im Dienst muss geahndet werden!

Im Feb­ru­ar 2020 kam es bei der Region­al­li­ga­partie der BSG Chemie Leipzig in Fürsten­walde zu einem Polizeiein­satz. Dabei wurde ein Fan der BSG Chemie von beteiligten Beamten schw­er ver­let­zt.
In diesem Zusam­men­hang stellte die Frak­tion DIE LINKE Bran­den­burg eine kleine Anfrage, die aber seit­ens der Lan­desregierung nicht zufrieden­stel­lend beant­wortet. Deshalb haben wir mit ein­er weit­eren Anfrage nachge­hakt (Drs 7/2794).
Dazu erk­lären die Land­tagsab­ge­ord­neten der Links­frak­tio­nen Isabelle Van­dre (Bran­den­burg) und Mari­ka Tändler-Walen­ta (Sach­sen):

Polizeige­walt gegen Fußball­fan: Kör­per­ver­let­zung im Dienst muss geah­n­det wer­den!

„Im Jahr 2019 gab es in Bran­den­burg ins­ge­samt 58 Anzeigen gegen Polizeibeamte wegen Kör­per­ver­let­zung im Amt. Allein von Jan­u­ar bis Sep­tem­ber 2020 waren es schon 54″ ‚erk­lärt Van­dre.
„Zu Ankla­gen oder gar Verurteilun­gen kam es aber nur im niedri­gen ein­stel­li­gen Bere­ich. Diese Ver­fahrensweise ist sinnbildlich für den Umgang mit Fußball­fans.”

„Dem Geschädigte muß mith­il­fe eines fairen Prozess­es die Chance auf Schaden­er­satz­zahlun­gen und Schmerzens­geld gegeben wer­den”, fordert Tändler-Walen­ta. „ Wir wer­den das Agieren der Gen­er­al­staat­san­waltschaft genau ver­fol­gen. Neben einem möglichen Strafver­fahren ste­ht auch ein notwendi­ges Diszi­pli­narver­fahren gegen die Polizeibeamten aus.”

Miri­am Feld­mann vom Recht­shil­fekollek­tiv der Fan­hil­fe der BSG Chemie Leipzig betont, dass es ein Und­ing sei, dass wed­er anwe­sende Zeug­In­nen , Ers­thelferIn­nen oder Vere­in­sof­fizielle zu den Vor­fällen beim Fußball­spiel Fürsten­walde vs. BSG Chemie Leipzig, im Feb­ru­ar 2020 befragt wur­den.
„Das Vorge­hen der Staat­san­waltschaft rei­ht sich lei­der in das übliche Negieren und Ver­harm­losen von polizeilichem Fehlver­hal­ten ein”, betont Feld­mann. „ Dass nun die Gen­er­al­staat­san­waltschaft des Lan­des Bran­den­burg die Ermit­tlun­gen prüft, ist ein schwach­er Trost. Die Ver­harm­lo­sung der Geschehnisse seit­ens der Staat­san­waltschaft Frankfurt/ Oder ver­set­zt die Gen­er­al­staat­san­waltschaft nun in eine absolute Bringschuld”.