DIGITALPAKT 2019 – 2024 KOMMT MIT RISIKO!

Die Stadt Wald­heim als ein Schul­träger des Freis­taates erhält für
seine Schulen 470.000 Euro aus dem Dig­i­tal­pakt. Dies macht im Detail
eine Summe von 3.050 Euro pro Klassen­raum. In Wald­heim beläuft sich der
Eigenan­teil, bei ein­er Gesamt­in­vesti­tion­ssumme von rund 1,1 Mil­lio­nen,
auf rund 644.000 Euro während durch die Dig­i­tal­pak­t­förderung lediglich
rund 470 000 Euro bere­it­gestellt wer­den. Durch die Umset­zung des
Dig­i­tal­pak­ts würde ein finanzielles Loch im Haushalt der Kom­mune
entste­hen.
(https://www.lvz.de/Region/Doebeln/Digitalpakt-Waldheim-Bedarf-deutlich-
hoe­her-als-zuge­sagte-Foer­der­mit­tel).

Auf­grund der Berichter­stat­tung hat die Land­tagsab­ge­ord­nete und
Kreisvor­sitzende der Linken in Mit­tel­sach­sen mit Ihrer Kol­le­gin Luise
Neuhaus-Warten­berg, die für Bil­dungspoli­tik zuständig ist, eine Kleine
Anfrage an die Staat­sregierung gestellt und zieht daraus fol­gen­des
Faz­it:

„Die Zuwen­dun­gen aus dem Dig­i­tal­pakt, zur Mod­ernisierung unser­er
Klassen­räume, sind oft­mals nicht aus­re­ichend um die Kosten zu deck­en.
Beispiel­sweise die Stadt Wald­heim als Schul­träger bekommt für drei
Ein­rich­tun­gen knapp 470.000 Euro. Der Eigenan­teil für die Stadt
beläuft sich auf 644.000 Euro. Mehrbe­darf kann zwar angemeldet wer­den,
jedoch ist unsere Staat­sregierung nicht verpflichtet, diesem
stattzugeben und sich an den Dif­feren­zkosten zu beteili­gen. Und wenn die
Staat­sregierung weit­ere Mit­tel beis­teuert ist auch unklar in welch­er
Höhe diese aus­fall­en und zu welchem Zeit­punkt sie aus­geschüt­tet
wer­den. Ob eine neue Verord­nung (angekündigtes Inkraft­treten 1. Quar­tal
2021) im säch­sis­chen Schulge­setz (§3b)  mit diesen für Kom­munen und
Schul­träger riskan­ten Kosten­spi­ralen aufräumt, blieb die
Staat­sregierung in der Antwort auf meine Kleine Anfrage zum Dig­i­tal­pakt
schuldig (Drs 7/4388).

Gegen­wär­tig wird sich bei der Kalku­la­tion welche Summe der Schul­träger
als Fes­t­be­trag aus dem Dig­i­tal­pakt erhält, wurde sich seit­ens der
Staat­sregierung an den Kosten ver­gan­gener Bau­maß­nah­men ori­en­tiert. Ich
sehen einen Lösungsansatz zur finanziellen Ent­las­tung der Träger,
indem die Staat­sregierung die Zuwen­dun­gen nach Schul- oder
Gebäudebe­darf auss­chüt­tet. Dies mag eventuell in der Vor­bere­itung mehr
Zeit kosten, den­noch kön­nten geziel­tere und passendere finanzielle
Mit­tel aus­geschüt­tet wer­den. Ein pos­i­tives Sig­nal, welch­es unser
mar­o­des Bil­dungssys­tem sehr nötig hätte.” Mari­ka Tändler-Walen­ta
(MdL), Frak­tion DIE LINKE.

Für Rück­fra­gen ste­he ich Ihnen gern jed­erzeit zur Ver­fü­gung:

Mari­ka Tändler-Walen­ta 0177–4934418