Kein Sonderstrafrecht für Fußballfans – lieber auch in Sachsen die Präventionsarbeit der Fanprojekte stärken!

Auf der jüng­sten Innen­min­is­terkon­ferenz wur­den Forderun­gen laut, den Land­friedens­bruch-Para­grafen und das Sprengstof­fge­setz zu ändern sowie für Straftat­en im Zusam­men­hang mit Fußball­spie­len die Fahrerlaub­nis entziehen zu kön­nen. Die bun­desweit tätige Arbeits­ge­mein­schaft Fanan­wälte kri­tisierte daraufhin die geplanten Verän­derun­gen: „Alljährlich sollen offen­bar Fußball­fans dafür her­hal­ten, der Innen­min­is­terkon­ferenz zu Aufmerk­samkeit zu ver­helfen. Dafür sind sog­ar Forderun­gen recht, die gegen das gel­tende Sys­tem von Strafe und Maßregel ver­stoßen. Offen­bar soll ein Son­der­sank­tion­srecht für Fußball­fans einge­führt wer­den.“

Mari­ka Tändler-Walen­ta, sport­poli­tis­che Sprecherin der Frak­tion DIE LINKE im Säch­sis­chen Land­tag, unter­stützt diese Kri­tik:

„Die vorgeschla­ge­nen Geset­zesver­schär­fun­gen sind nicht nur pop­ulis­tis­che Forderun­gen, die auf dem Rück­en von Fußball­fans aus­ge­bre­it­et wer­den.

Die Tat­sache, dass mit dem Entzug des Führerscheins für auf­fäl­lig gewor­dene Fußball­fans oder der Ver­schär­fung des Land­friedens­bruch-Para­grafen ein Son­der­sank­tion­srecht einge­führt wer­den soll, wider­spricht den Grund­la­gen des Strafrechtssys­tems der Bun­desre­pub­lik Deutsch­land. Dass schon die pure Anwe­sen­heit in ein­er Gruppe gegebe­nen­falls straf­bar sein soll, ist mit den Grun­drecht­en unvere­in­bar und hat ger­ade keine präven­tive Wirkung.

Statt die Geset­ze unnötig zu ver­schär­fen, sollte ein stärk­er­er Fokus auf die pos­i­tive Präven­tion­sar­beit der Fan­pro­jek­te gelegt wer­den. Ich erlebe ger­ade auf ein­er Fan­pro­jek­te-Tour durch Sach­sen viele gute Beispiele vor Ort.“